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Allgemeine Geschäftsbedingungen1. Vertragsgegenstand (1) Die Parteien vereinbaren die Zusammenarbeit auf der Grundlage eines Angebots durch kids family fun (kff). Mit der Annahme des Angebots durch den Kunden erteilt dieser den Auftrag an kff, die im Angebot aufgeführten Leistungen auszuführen. (2) kff bietet ein Unterhaltungsprogramm für Kinder an, keine ganzheitliche Kinderbetreuung im Sinne einer Beaufsichtigung bzw. einer Inobhutnahme der Kinder. Die Teilnahme am Kinderprogramm erfolgt auf eigenes Risiko. Die Aufsichtspflicht für die Kinder liegt während der gesamten Veranstaltung bei den Eltern/Erziehungsberechtigten der Kinder bzw. beim Kunden. kff übernimmt keine Verantwortung dafür, wenn Kinder den Aktionsbereich bzw. das Veranstaltungsgelände verlassen. Weiter übernimmt kff keine Verantwortung für Schäden oder Unfälle auf dem Aktionsgelände, sofern diese nicht unmittelbar im Zusammenhang mit dem Unterhaltungsprogramm stehen. (3) kff ist darin frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden. 2. Leistungsumfang kff (1) Die von kff zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem erteilten Auftrag. (2) Sofern kff an der Erfüllung des Auftrages gehindert sein sollte, verpflichtet sich kff, den Dienstberechtigten rechtzeitig vorher darüber zu informieren. 3. Pflichten des Kunden (1) Der Kunde weist die Besucher der Veranstaltung in angemessener Form darauf hin, dass es sich bei dem Programm von kff um ein Unterhaltungsangebot für die Kinder handelt und nicht um eine dauerhafte Betreuung bzw. Beaufsichtigung der Kinder. Die Aufsichtspflicht liegt während der gesamten Veranstaltung bei den Eltern/Erziehungsberechtigten. (2) Der Kunde stellt kff den für die Durchführung des Events erforderlichen Rahmen zur Verfügung. Hierunter fallen insbesondere Aktionsflächen, Räume und Strom- und Wasseranschlüsse. Einzelheiten sind im Angebot bzw. Auftrag geregelt. (3) Der Kunde trägt Sorge dafür, dass - insbesondere auf Firmen- und Werksgeländen - potenzielle Gefahrenquellen für die Dauer der Veranstaltung beseitigt werden. Die Gäste sollten ggf. von Seiten des Veranstalters über eine Veranstalterhaftpflichtversicherung versichert werden. (4) Der Kunde hat die von kff in Rechnung gestellten Leistungen innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Rechnung zu zahlen. Die Höhe der Leistungsvergütung ergibt sich aus dem Auftrag, den der Kunde kff erteilt hat. (5) Verpflichtet kff für eine Veranstaltung Künstler, die nicht Teil des Teams sind, ist zu beachten, dass dem Kunde ein zusätzlichen Betrag für die Künstlersozialkasse in Rechnung gestellt wird. 4. Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden Zieht der Kunde einen bereits erteilten Auftrag zurück, so hat er kff unverzüglich über den Rücktritt zu informieren. 5. Geheimhaltung von Geschäftsgeheimnissen (1) kff verpflichtet sich, über sämtliche Geschäftsgeheimnisse des Kunden Dritten gegenüber während und nach dem Vertragsverhältnis Stillschweigen zu bewahren. (2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, über sämtliche Aktionsideen von kff , Honorar und Vertragsangelegenheiten, vor während und nach der Aktion Stillschweigen zu bewahren. Alle konzeptionellen Ideen egal ob sie in Einsatz kommen oder nicht bleiben geistiges Eigentum von kff. 6. GEMA-Gebühren Die Gema-Gebühren für die bei Kinderpartys notwendige Musik und Hintergrundunterhaltung trägt der Veranstalter bzw. Kunde. 7. Pflichtverletzungen Für Pflichtverletzungen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. 8. Sonstige Bestimmungen (1) Es gilt das Schriftlichkeitsgebot. Daher haben sämtliche den Vertrag und seine Erfüllung betreffenden Erklärungen schriftlich zu erfolgen; mündliche Nebenabreden bestehen nicht, es sei denn, sie wurden von beiden Parteien schriftlich bestätigt. Ausnahmen vom Schriftformerfordernis sind nur durch schriftliche Vereinbarungen zulässig. (2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen von dieser Teilunwirksamkeit unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird ersetzt durch die ihr wirtschaftlich am nächsten kommende Regelung. (3)Wir empfehlen, im Falle einer verbindlichen schriftlichen Buchung, ein Exemplar unserer AGB auszudrucken und sorgfältig aufzubewahren. (4)Die allgemeinen Geschäftsbedingungen, bzw. AGB kann von uns jederzeit geändert und aktualisiert werden. Für bereits verbindlich gebuchte Engagements gilt dann die letzte, zum Zeitpunkt des Schriftlichen Vertragsabschlusses, geltende Version der AGB. (5)Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder Ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der AGB im übrigen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt, soweit die AGB eine nicht vorhergesehene Lücke aufweist. (6) Im Falle der Buchung erklärt sich der Auftraggeber mit unseren AGB einverstanden. Stand: April 08
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